Vermietung

Honda SH125i

MOTORRAD

Preise


Zeitraum
1 Tag
Preis
50,00 €
Freie km
300 km
Preis / km
0,15 €

Zeitraum
1 Wochenende
Preis
125,00 €
Freie km
600 km
Preis / km
0,15 €

Tarifdetails

Zu Ihrer Information hier ein Auszug aus unseren allgemeinen Vermiet-
bedingungen. Die ausführliche Textversion wird Ihnen mit dem Fahrzeug-
mietvertrag ausgehändigt.
1. Miete und Kaution
Die Miete schließt die Kfz-Steuern, Haftpflichtversicherung und Wartungs-
dienste ein, jedoch nicht den Kraftstoff. Für die Berechnung evtl. angefalle-
ner Mehrkilometer ist ausschließlich der Tachometerstand maßgeblich. Bei
der Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Miete oder
eine Kaution durch Hinterlegung einer Kreditkartennummer zu leisten.
2. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Motorrad, den Roller oder das Quad sorgsam zu behan-
deln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu
beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Während der
Nacht darf das Motorrad nicht auf der Straße abgestellt werden. Das Motor-
rad darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter
ist die Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen oder das Befahren nicht
öffentlicher Straßen untersagt. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmun-
gen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten.
3. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem, be-
triebssicherem und verkehrssicherem Zustand, außerdem erhält der Mieter
die Kfz-Papiere und das Werkzeug. Vorschäden erkennt der Vermieter nur
an, wenn diese im Mietvertrag vorher dokumentiert wurden.
4. Haftung des Mieters für Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemie-
teten Fahrzeug entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es
sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft. Bei unverhältnismä-
ßigem Reifenabrieb aufgrund unsachgemäßer Nutzung ist der Mieter scha-
denersatzpflichtig.
5. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden
Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung
Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Händler und die Polizei unverzüglich
zu verständigen.
6. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz mit
unbegrenzter Deckung. Eine Teil bzw. Vollkaskoversicherung mit Selbstbe-
teiligung besteht nur, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
7. Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich an den Vermieter
zurückzugeben. Vor der Rückgabe ist das Fahrzeug voll zu tanken. Bei
grober Verschmutzung hat der Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten zu
tragen.


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